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■ Behörde fördert Telefon-WettbewerbTelekom-Gebührenansprüche runterreguliert

Bonn (AP) – Die Deutsche Telekom AG muß ihre Leitungen an Konkurrenten billiger vermieten als beabsichtigt. Die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post senkte die Forderung von monatlich 28,80 Mark plus Mehrwertsteuer für einen gewöhnlichen Telefonanschluß auf höchstens 20,65 Mark plus Steuer. Damit könne nun der Wettbewerb im Ortsnetz wirklich beginnen, sagte der Präsident der Behörde, Klaus-Dieter Scheurle, gestern.

Zu den deutlichen Abstrichen von den Forderungen der Telekom erklärte er, das Unternehmen habe seine Kapitalkosten zu hoch angesetzt und Gemeinkosten nicht ausreichend begründet. Die Behörde hält die genehmigten 20,65 Mark für kostendeckend. Das Bundeskartellamt habe sogar 14,30 Mark als ausreichend genannt, so Scheurle. Dem widersprach ein Telekom-Sprecher. Das Unternehmen halte seinen Ansatz nach wie vor für gerechtfertigt und schließe rechtliche Schritte gegen die Festsetzung nicht aus. Bliebe es bei der Entscheidung, müßten Telekom- Kunden Anschlüsse der Konkurrenz subventionieren.

Die Festlegung der Anschlußgebühren ist von Bedeutung für Konkurrenten, die außer Ferngesprächen auch Ortsnetzanschlüsse anbieten und dafür die Infrastruktur der Telekom nutzen wollen. Den drei Unternehmen, die schon Verträge für Ortsleitungen abgeschlossen hätten, müsse die Telekom die zuviel gezahlte Miete zurückzahlen, so Scheurle. Formal muß die Telekom jetzt einen neuen Antrag zur Genehmigung der Teilnehmer- Anschlußgebühren einreichen.

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