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Teile und verwalte

■ Umweltbehörde fördert Teilzeitarbeit

Die erste Dienstvereinbarung im Berliner öffentlichen Dienst zur Förderung von Teilzeitarbeit ist in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz abgeschlossen worden. Sie trat am 1. Juli in Kraft, wie die Behörde mitteilte. Das Papier soll die Umgestaltung bestehender Arbeitsverhältnisse in Teilzeit erleichtern. Benachteiligungen in der beruflichen Entwicklung von Teilzeitbeschäftigten sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Laut Vereinbarung dürfen Teilzeitanträge grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Die freigesetzten Mittel fließen in einen Stellenpool und werden zu neuen Teilzeitarbeitsgebieten zusammengefaßt. An individuellen Bedürfnissen orientierte Arbeitszeitregelungen sollen unterstützt werden. Außerdem wird bei allen Stellenausschreibungen auf die Möglichkeit von Teilzeit hingewiesen. Verschlechtert sich die soziale Lage eines Teilzeitbeschäftigten, wird die Behörde eine Ausdehnung der Arbeitszeit ermöglichen.

Nach Darstellung von Senator Volker Hassemer (CDU) wird das Projekt als Beitrag zur Verwaltungsreform verstanden. Die Arbeitsgruppe zur Umverteilung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst begrüßte die Initiative. Die Dienstvereinbarung solle den anderen Behörden als Anregung zur Verfügung gestellt werden. ADN

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