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Tauben müssen hungern

Noah und Söhne wären netter gewesen, aber die mußten ja auch nur zwei Tauben verwalten. Die Schöneberger Kirchengemeinde „Zum guten Hirten“ erwies sich hingegen als nur eingeschränkt tierlieb. Einem Ex-Pfarrer, der auf dem Balkon seiner Wohnung in einer kirchlichen Wohnanlage Tauben ohne Ansehen der Konfession fütterte, ließ sie selbiges gerichtlich untersagen. Die gute Tat des früheren Seelsorgers locke Wildtauben an (was heißt hier „wild“?), belästige die Bewohner und verunreinige die Gebäude. Das Amtsgericht Schöneberg zeigte Verständnis und drohte dem Tierliebhaber mit Ordnungsgeld bis zu 5.000 DM und Haftstrafe bis zu sechs Monaten bei Weiterfütterung.

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