: Taschenkontrollen im Supermarkt
Noch bis zum 5. April informiert die Verbraucherzentrale des Landes Bremen mit einem telefonischen Ansagedienst zum Thema „Taschenkontrollen im Supermarkt“. Informiert wird darüber, inwieweit es rechtlich erlaubt ist, als Vorbeugung gegen Ladendiebstähle Kunden zur Kontrolle in die Taschen zu schauen. Die Infonummer taz
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