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Tacheles erfolgreich gegen „Spiegel“

Auf Antrag der Tacheles-Betreiber hat das Landgericht dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel per einstweiliger Verfügung die Behauptung untersagt, Boden oder Wasser im Keller des Kunsthauses seien quecksilberverseucht. Auch darf das Wochenmagazin im Zusammenhang mit dem Tacheles nicht mehr von Schwarzgeldkassen oder Subventionsbetrug schreiben. Zudem dürfen die Behauptungen, daß die Steuerfahndung ermittle, daß ABM-Stellen des Tacheles widerrufen worden seien und daß der Trägerverein nur aus zwölf Mitgliedern bestehe, nicht wiederholt werden. Die Tacheles-Betreiber kündigten an, den Spiegel auch auf Widerrufung der Aussagen zu verklagen. taz

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