in kürze AKTIONÄRSVERSAMMLUNG : TV darf übertragen
Fernsehübertragungen aus Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen sind nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts zulässig. Bildaufnahmen erweiterten nur die Öffentlichkeit, die auch bisher schon durch die Anwesenheit der Presse in den Hauptversammlungen geherrscht habe, hieß es. (Az. 3-13 O 79/03) (rtr)