: TV-Gebühren in der DDR werden erhöht
Berlin (adn) — Die Rundfunk- und Fernsehgebühren werden auf dem Territorium der DDR am 1. Oktober auf 19 DM erhöht. Die Gebühren gliedern sich in 4 DM für den Hör- und 15 DM für den Fernsehfunk. Einer Mitteilung des Medienministeriums zufolge, können bei der Post aus sozialen Gründen Gebührenbefreiungen beantragt werden. Dies gelte für Personen mit Einkommen unter 500 DM monatlich sowie für Rentner, Vorruheständler, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Schwerstbehinderte mit Monatseinkünften unter 750 DM.
Gebührenermäßigungen können Rentner, Vorruheständler und Arbeitslose bei einem Einkommen zwischen 750 und 1.000 DM sowie Alleinerziehende bei einem Einkommen bis zu 1.000 DM beantragen. Gebührenbefreiungen oder -ermäßigungen werden nicht gewährt, wenn Berechtigte gemeinsam mit Nichtberechtigten in einem Haushalt leben. Eine Zusatzgebühr für Rundfunkempfänger in Fahrzeugen müssen nur noch Betriebe zahlen.
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