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TV-Duell ohne Westerwelle

KÖLN dpa ■ FDP-Chef Guido Westerwelle hat keinen Anspruch auf Teilnahme am Fernsehduell zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und seinem Herausforderer Edmund Stoiber (CSU) in ARD und ZDF. Das teilte das Verwaltungsgericht Köln gestern mit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht Münster zu entscheiden hat. ARD und ZDF hatten die Teilnahme des FDP-Vorsitzenden und Kanzlerkandidaten an dem Duell abgelehnt. Die FDP sah darin eine Verletzung der Chancengleichheit und eine Wettbewerbsverzerrung. Das Gericht widersprach dieser Auffassung. Die Vorschrift zur Gleichbehandlung aller Parteien setze voraus, dass die Parteien Mittel der Fernsehsender – wie etwa bei der Ausstrahlung von Wahlwerbesports – eigenverantwortlich nutzten. Beim geplanten TV-Duell hingegen verantworteten die Sender den Inhalt selbst – und nicht die Parteien.

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