: TUI darf nicht nachfordern
HANNOVER rtr ■ In einem Musterprozess hat das Landgericht Hannover dem Reiseveranstalter TUI nachträgliche Zuschläge für gestiegene Flugkosten untersagt. Die bisherige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von TUI sei zu allgemein gehalten und verstoße gegen das Transparenzgebot, urteilte das Gericht. Es gab damit einer Musterklage der Verbraucherzentralen gegen die von TUI und allen anderen Reiseveranstaltern im vorigen Jahr erhobenen Kerosin-Zuschläge statt. Wegen der damals gestiegenen Treibstoffkosten hatten die Veranstalter pro Person zwischen 24 Mark und 68 Mark auch für bereits gebuchte Reisen verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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