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Archiv-Artikel

THEMA DES TAGES

Härtefallkommission

Die Härtefallkommission existiert in Berlin seit 1990. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Januar wurde sie erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Seit Januar hat der Senat in 51 Fällen auf Empfehlung der Kommission hin Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Dagegen stehen 23 Ablehnungen – trotz positivem Votum der Kommission. In dem siebenköpfigen Gremium sitzen Mitglieder aus Nichtregierungsorganisationen, der Kirche und eine Frauenbeauftragte der Senatsverwaltung. Früher konnte die Kommission nur überprüfen, ob alle rechtlichen Formalien eingehalten wurden. Jetzt darf sie Empfehlungen für eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären und persönlichen Gründen aussprechen. Die Rechtslage ist dafür unerheblich.