■ Surfbrett: Von der Nachzensur zur Vorzensur
Das Deutsche Filminstitut (DIF) in Frankfurt hat am Dienstag eine neue Website vorgestellt. Online ist unter
nachzulesen, mit welchen Begründungen zwischen 1920 und 1938 genau 845 Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilme zensiert worden sind. Die ausführlichen Gutachten der Zensoren füllen 6.000 Blatt Papier. Besonders aufschlußreich sind die Verbote ehemals zugelassener Filme nach der Machtübernahme Hitlers. Der Übergang von der Nachzensur der Weimarer Republik zur Vorzensur der Nationalsozialisten wird in einem einleitenden Essay der Projektleiterin Ursula von Keitz untersucht. Über die gedruckte Dokumentation hinaus stellt die Website 25 repräsentative Fälle mit Handlungsskizze, Faksimiles von Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, Fotos und Kurzbiographien der Regisseure multimedial aufbereitet vor. Neben Klassikern wie Sergej M. Eisensteins „Panzerkreuzer Potemkin“ oder Lewis Milestones „Im Westen nichts Neues“ können auch einige heute in Vergessenheit geratene Filme wiederentdeckt werden. Das Forschungsprojekt wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziert. werneburg@taz.de
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