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■ Verkehr/RechtSuffki muß zahlen

Berlin (AP) – Fußgänger sind auf Zebrastreifen auch rechtlich nicht immer auf der sicheren Seite. Wer plötzlich und unbesehen vor einem herannahenden Auto auf den Überweg tritt, haftet bei einem Unfall mit, wie die Berliner Zeitschrift Auto/Straßenverkehr am Wochenende unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken berichtete. In dem entsprechenden Fall war ein Betrunkener zehn Meter vor einem Auto auf den Zebrastreifen getorkelt. Nun muß er ein Drittel des Schadens bezahlen.

Foto: David Ausserhofer/Joker

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