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Süssmuth gegen AIDS–Erlaß

Bonn (dpa) - Ein Erlaß des Bundesinnenministeriums an die Grenzschutz–Direktionen, wonach Ausländer bei begründetem Verdacht auf AIDS–Erkrankung oder -Infektion bei der Einreise zurückgewiesen werden sollen, hat heftige Kritik ausgelöst. Das bei der AIDS–Bekämpfung in Bonn federführende Bundesgesundheitsministerium wurde am Wochenende von Veröffentlichungen über die bereits am 21. April ergangene Anweisung „völlig überrascht“. Noch in dieser Woche würden sich die interministerielle AIDS–Arbeitsgruppe, der AIDS–Beirat des Ministeriums, der Bundesrat sowie die EG– Gesundheitsminister in Brüssel damit befassen, kündigte Sprecher Hartwig Möbes gestern in Bonn an. Ziel sei eine bundes– und EG–einheitliche Linie in dieser Frage. Heftige Kritik kam von der Deutschen AIDS–Hilfe sowie von Bundestagsabgeordneten der SPD, FDP und den Grünen. Nach Angaben des Sprechers im Innenministerium, Michael– Andreas Butz, sollen Ausländer zurückgewiesen werden können, wenn „der begründete Verdacht besteht“, daß sie an AIDS erkrankt sind oder mit dem HIV–Virus infiziert sind, ohne daß die Krankheit bereits zum Ausbruch gekommen sei. Mit der Anweisung werde das Ausländergesetz „völlig korrekt und pflichtgemäß“ zum Schutz der deutschen Bevölkerung angewendet. „Schnelltests“ an der Grenze seien nicht geplant.

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