Suche nach Endlager für Atommüll: Hauptsache ein Amt gegründet

Es gibt eine neue Endlager-Behörde. Doch ihr Sinn erschließt sich Kritikern nicht: Das neue Bundesamt habe erst Ende 2015 etwas zu tun.

Schon Zeit für ein Knoppers? Gut möglich, dass sich die Angestellten bis Ende 2015 so ihre Zeit vertreiben. Bild: artiva / photocase.de

GÖTTINGEN taz | Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll ist um ein Kuriosum reicher: Am Montag nahm das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) seine Arbeit auf. Doch es bleibt nebulös, was die Behörde eigentlich tun soll.

Der Aufbau des BfE war in dem 2013 beschlossenen Standortauswahlgesetz festgeschrieben worden. Zentrale Aufgabe ist demnach die Regulierung des Suchverfahrens „durch die Festlegung von Erkundungsprogrammen und standortbezogenen Prüfkriterien“ sowie durch die „Erarbeitung von Vorschlägen für die Standortentscheidungen“.

Weil die Formulierung als zu wolkig kritisiert wurde, präzisierte das Bundesumweltministerium, das in Berlin angesiedelte BfE solle das Ressort „fachlich und wissenschaftlich in allen Fragen zur Sicherung und bei Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen unterstützen“.

Am Freitag schob das Ministerium eine weitere Erklärung nach. Die Behörde solle „die Refinanzierung des Standortauswahlverfahrens einschließlich der Kosten für die gesetzliche Offenhaltung des Bergwerks Gorleben gewährleisten“.

Im Klartext: Die zunächst 20 BfE-Mitarbeiter sollen bei den AKW-Betreibern als Verursachern des Atommülls Geld eintreiben. Wie viel, das steht aber noch gar nicht fest. Denn weder die Kosten für das Endlagersuchverfahren noch für die kürzlich beschlossene Offenhaltung des Salzstocks Gorleben können derzeit beziffert werden.

Andreas Troger, Expräsident des Umweltbundesamtes, kritisierte, die BfE habe Strukturen wie das Bundesamt für Strahlenschutz. Weil die Endlager-Auswahlkriterien erst Ende 2015 vorliegen sollen, habe die Behörde bis dahin kaum etwas zu tun.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg kritisierte, dass das Amt parallel zur Endlagerkommission arbeiten soll: „Dass die Einrichtung der neuen Behörde nicht bis zum Abschluss der Kommissionsarbeit zurückgestellt wird, leuchtet nicht ein.“

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