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Studienplatzabbau rechtswidrig

■ OVG: Gesetz für Uni-Medizin nicht verfassungskonform

Das Oberverwaltungsgericht hält das Universitäts-Medizin-Gesetz, das eine drastische Reduzierung der Medizin-Studienplätze vorschreibt, für „verfassungsrechtlich untragbar“. Aus diesem Grund bestätigte der 7. OVG-Senat gestern in zweiter Instanz eine einstweilige Anordnung, wonach 13 MedizinstudentInnen vorläufig weiter an der FU bleiben dürfen.

Weil das Gesetz das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte einschränke, hätte der Gesetzgeber sorgfältiger arbeiten müssen: „Die Abwägung entspricht nicht im entferntesten den Mindestanforderungen bei derartigen Eingriffen in Grundrechte“, kritisierte Vorsitzender Richter von Landmann. Nach dem Gesetz aus dem Jahre 1994 werden die Plätze für MedizinstudentInnen im ersten Semster in den nächsten Jahren um fast die Hälfte auf 600 reduziert, wovon 200 auf die FU entfallen. Es sei aber weder die künftige Entwicklung der BewerberInnenzahlen noch der Bedarf an ausgebildeten MedizinerInnen berücksichtig worden, bemängelte das OVG unter anderem. Zudem habe Berlin nicht überdurchschnittlich viele Medizinplätze. Man müsse das Angebot auch auf Brandenburg umrechnen, weil es dort – nach Absprache mit Berlin – keine Uni-Medizin gebe, womit Berlin unter dem Bundesdurchschnitt liege.

Mit dem Uni-Medizin-Gesetz und den aktuellen Sparvorgaben des Senats hatte die FU die Reduzierung ihrer Medizinplätze begründet. Gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts, das den 13 StudentInnen den vorläufigen Zugang ermöglichte, hatte die FU-Leitung Beschwerde eingelegt. Bernd Kastner

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