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Archiv-Artikel

Studiengebühren verschoben

Für die SPD ist es die beste Art, Studiengebühren zu vermeiden, für die CDU die Einstiegsdroge: Das Gebührenmodell, nach dem nur Nicht-Bremer zahlen müssen

Von eib

Bremen taz ■ Die Einführung von Studiengebühren für Nicht-Bremer wird aller Voraussicht nach verschoben. Frühestens zum nächsten Wintersemester könnten diese erstmals erhoben werden, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Jörg Kastendiek. Anders als sein SPD-Pendant Jens Böhrnsen hält er die „Landeskinder-Regelung“ allerdings nicht für den Königsweg, um Studiengebühren für alle langfristig zu verhindern. „Das ist eher der Einstieg“, so Kastendiek gestern zur taz, der sich nach monatelangen Verhandlungen mit Böhrnsen darauf geeinigt hatte, 500 Euro pro Semester von all den Studierenden zu nehmen, die nicht mit erstem Wohnsitz in Bremen oder im Bremer Umland gemeldet sind. Das Umland soll in diesem Fall recht weit gefasst sein, zahlen müssten nur diejenigen, deren Anfahrtsweg zur Hochschule mehr als eine Stunde beträgt. Der Charme dieses Modells: Jeder neue Einwohner spült über den Länderfinanzausgleich 3.000 Euro in die Landeskasse. 30 Millionen Euro Mehreinnahmen erhofft sich die große Koalition auf diesem Weg – das Geld ist allerdings nicht den Hochschulen vorbehalten.

Nicht nur aus diesem Grund lehnen die Rektoren der Bremer Hochschulen das Modell ab. Er rechne damit, dass bereits am 9. November dieses Jahres das Verbot der Bundesregierung für Studiengebühren mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben wird, so der Rektor der Hochschule Bremen, Elmar Schreiber. „Dann wäre es sehr fragwürdig, das Bremer Modell durchzusetzen“, sagt Schreiber. Er rechne damit, dass die CDU-regierten Länder – darunter Hamburg und Niedersachsen – so schnell wie möglich Gebühren einführen würden. „Bremen könnte sich dem dann nicht entziehen.“

Die Fraktionen warten derzeit auf einen Gesetzesentwurf der Wissenschaftsbehörde, damit das Gesetz im Dezember durch das Parlament verabschiedet werden kann. Der Leiter der Wissenschaftsbehörde Walter Dörhage wiederum sagt, die Fraktionen müssten jetzt über die Vorschläge seiner Abteilung befinden, und reicht den Ball an das Justizressort weiter. Dort soll nämlich geprüft werden, wie rechtssicher ein solches Gesetz überhaupt wäre.

eib