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Archiv-Artikel

in kürze BAFÖG-BEZUG ZU UNRECHT Studentin muss zahlen

Das VG Münster hat eine Studentin, die zu Unrecht Bafög kassiert hat, zur Rückzahlung von rund 6.400 Euro verurteilt. Sie hatte vor Bafög-Beantragung rund 13.300 Euro ihrem Vater überwiesen. Studenten hätten keinen Bafög-Anspruch, wenn sie ihr Vermögen vor Antragstellung auf Verwandte übertragen, so das Gericht. (dpa)