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Archiv-Artikel

Studenten bei Jobs begünstigt

KASSEL afp ■ Das Kasseler Bundessozialgericht (BSG) hat die Begünstigung der neben dem Studium arbeitenden Studenten bei der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gestärkt. Nach mehreren gestern verkündeten Urteilen gilt dieses Werkstudentenprivileg auch für Studenten, die eine schon vor dem Studium begonnene Arbeit fortsetzen. Soweit am Ende eines Studiums eine Prüfung freiwillig wiederholt werden kann, bleiben die Studenten bis zum Abschluss dieser Prüfung begünstigt. Das Privileg gilt für Studenten, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der Kranken- und Pflegeversicherung sind sie mit Einheitsbeiträgen versichert, derzeit 67,90 und 11,90 Euro. Für die Rentenversicherung werden Beiträge fällig, wenn das Einkommen über 400 Euro liegt. Von der Arbeitslosenversicherung sind sie generell befreit.