in kürze GRUNDSTÜCKSEIGNER : Strommast bleibt
Grundstückseigner sind unter Umständen gesetzlich verpflichtet, Stromanlagen zu dulden. Das OLG Koblenz wies die Klage eines Besitzers ab, der einen Energieversorger aufgefordert hatte, einen Strommast zu beseitigen, der ihn am Bauen hinderte. (Az. 7U 1722/01) (dpa)