: Strieder: Spende an SPD ist okay
Die Spende einer Luxemburger Lotto-Gesellschaft an die Berliner SPD verstößt nach Darstellung von Landeschef Peter Strieder nicht gegen das Parteiengesetz. Die Zuwendung in Höhe von knapp 66.000 Euro sei von Juristen beim Parteivorstand intensiv auf ihre Zulässigkeit hin geprüft und für rechtens befunden worden. Von einer Pflichtverletzung könne „gar keine Rede sein“. Strieder widersprach damit einem Bericht der Welt, wonach die SPD Provisionszahlungen der Lotto-Gesellschaft als Parteispende verbucht haben soll. Die Annahme einer Spende als Gegenleistung für einen wirtschaftlichen Vorteil ist nach dem Parteiengesetz verboten. Laut Welt hatte die parteieigene Firma „Image“ seit November 2001 SPD-Mitglieder an die von Luxemburg aus operierende Tippgemeinschaft „EuroLottoClub“ vermittelt. DDP