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Archiv-Artikel

Strese-Klage

Im Rechtsstreit um das Bürgerbegehren zur Stresemannstraße hat die Initiative gestern angekündigt, beim Oberverwaltungsgericht Berufung zu beantragen. Die Initiative war Anfang 2002 um die Früchte ihres Bürgerbegehrens gebracht worden, weil die CDU-FDP-Schill-Mehrheit in der Bezirksversammlung Altona durch formale Zustimmung einen Bürgerentscheid verhinderte. Die Klage dagegen wies das Verwaltungsgericht ab. Die Initiative will in der Stresemannstraße Tempo 30 und die Busspur erhalten.