Streit um Radwege in Berlin: Mehr Platz auf der Oberbaumbrücke

Ein Radaktivist hat mit seinem Einspruch Erfolg: Die Radwege auf der Oberbaumbrücke zwischen Friedrichshain und Kreuzberg sollen breiter werden.

Ein Gitter sperrt die Straße auf einer Brücke ab

Wird wieder Baustelle: die Oberbaumbrücke in Berlin Foto: dpa

BERLIN taz | Der Fahrradaktivist Jens Blume hat mit seinem Widerspruch gegen die Verkehrsführung auf der Oberbaumbrücke einen Teil­erfolg erzielt. Über Twitter veröffentlichte Blume, der sich bei Changing Cities e. V. engagiert, am Montagnachmittag ein Schrei­ben der Verkehrslenkung Berlin, die zur Senatsverkehrsverwaltung gehört. Darin heißt es, der von Blume als zu schmal kritisierte Radstreifen werde auf 3 Meter verbreitert. Hinzu komme zwischen Radstreifen und der Kfz-Spur ein 1 Meter breiter Sicherheitsstreifen.

Das Schreiben ist gleichzeitig die formale Erwiderung der Verkehrsverwaltung auf Blumes Widerspruch gegen die Umgestaltung. Diesen hatte er Ende Oktober eingereicht. Weil Mitarbeiter der Verwaltung zwar das Gespräch mit ihm gesucht hatten, eine offizielle Antwort jedoch ausgeblieben war, hatte Blume am Samstag eine Anfechtungsklage an das Verwaltungsgericht geschickt und auch diesen Schritt per Twitter geteilt.

In der Begründung teilt die Verkehrslenkung mit, bei der Sanierung der Oberbaumbrücke ab Mai 2019 seien die Straßenmarkierungen „falsch aufgebracht“ worden. Dadurch habe sich eine Breite von weniger als 2 Metern ergeben, die eigentlich angeordnet gewesen sei.

Durch die Neumarkierung werde nun auch der einspurige, aber überbreite Kfz-Streifen schmaler. Blume hatte kritisiert, dass die Überbreite AutofahrerInnen zu Überholvorgängen verleite, bei denen dann auch der Radstreifen regelwidrig überfahren werde.

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Radstreifen mit Pollern?

Der zweiten Forderung Blumes – der Radstreifen müsse mit Pollern oder anderen baulichen Maßnahmen gegen ein Überfahren durch Kfz geschützt werden – entsprach die Verwaltung vorerst nicht. Die Verkehrslenkung teilte mit, sie werte dies als gesonderten Antrag. Eine Entscheidung dazu erfolge erst nach der Neumarkierung. Es sei abzuwarten, wie sich die „Verkehrs- und mögliche Gefahrenlage“ dadurch entwickle.

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