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Streit um Fahrdienst fürSchwerbehinderte

■ Bericht zur Härtefallregelung liegt vor

Schon vor mehr als einem Jahr traten die Richtlinien für die Gewährung einer Sonderfahrdienstpauschale in Kraft, doch erst jetzt gelang es der Sozialbehörde, die ersten Anträge der Betroffenen zu bescheiden. Wie Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte“ (LAGH) von der Deputation für Soziales mitgeteilt wurde, werden 56 von insgesamt 155 Anträgen zur neuen Härtefallregelung im Sonderfahrdienst für Schwerbehinderte demnächst im Widerspruchsausschuß behandelt. Nur 60 Anträge wurden bislang positiv beschieden. „Das sind entschieden zu wenig“, kritisiert Dieter Stegmann, stellvertretender Vorsitzender der LAGH und bemerkt, daß die positiven Bescheide vornehmlich Behinderte aus Bremen-Nord erreichten. „Es gibt aber noch andere vom ÖPNV mit neuer Niederflurtechnik unterversorgte Gebiete.“ Das Bremer Fahrdienst-Forum, ein Zusammenschluß von Betroffenen und Behindertenorganisationen, will sich der abgelehnten Anträge annehmen. Dafür benötigen sie eine Kopie des Bescheides.

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