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Streiks erlaubt

Frankfurt (dpa) - Auch Firmen, die nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, können bestreikt werden. Sie haben nach einem Arbeitskampf in ihrem Unternehmen nicht das Recht, Schadenersatz von der den Streik durchführenden Gewerkschaft zu fordern. Diese Ansicht vertritt die 12. Kammer des Frankfurter Landesarbeitsgerichts (LAG) in einem am Montag veröffentlichten Urteil. (Akz.: 12 SA 294/89)

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