: Strauß zurechtgestutzt
■ Max Strauß darf Journalist nicht mit Joseph Goebbels in Verbindung bringen
München (dpa) – Max Strauß darf den Redakteur Michael Stiller von der Süddeutschen Zeitung nicht als „Mitglied der Journalistischen Totenkopfdivision Joseph Goebbels“ und „Berufsdesinformant“ bezeichnen. Das Münchner Landgericht untersagte dem Sohn von Franz Josef Strauß gestern in München in mündlicher Verhandlung beide Äußerungen durch einstweilige Verfügung. Ein Verstoß dagegen wurde mit einem Ordnungsgeld bis zu 500.000 Mark ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten belegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Max Strauß hatte Ende Juni die Äußerungen in einem Interview gemacht.
Eine dritte Äußerung hatte Strauß vor der Verhandlung zurückgezogen und sich bei Stiller entschuldigt, ihn auch als „ausgemachte Drecksau“ bezeichnet zu haben. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärte sich der CSU-Politiker bereit, diese Äußerung zu unterlassen. In der mündlichen Urteilsbegründung bezeichnete der Vorsitzende Richter die Angriffe auf Michael Stiller als Eingriff in die „gesetzlich geschützte Ehre“ des Zeitungsredakteurs. Strauß habe für seine Angriffe keinen zwingenden Beweis vorgelegt.
Max Strauß hatte eingeräumt, bei seinen Äußerungen habe es sich um „starke Formulierungen“ gehandelt, die aber als „zulässige Kritik“ im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Das Bundesverfassungsgericht habe bei anderen Urteilen den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ausgedehnt und Schimpfwörter wie „Zwangsdemokrat“, „Gestapo-Methoden“ und die Äußerung „Soldaten sind Mörder“ für zulässig gehalten, wenn sie nicht aus einem konkreten Sachverhalt herausgelöst werden. Dies sei auch für seine Äußerungen zutreffend.
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