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Straßburg prüft Krenz-Urteil

Straßburg (AFP) – Die Beschwerde des letzten DDR-Staats- und Parteichefs Egon Krenz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird voraussichtlich an die Große Kammer des Gerichtshofs verwiesen. Krenz hatte Straßburg im Oktober 1998, nach seiner Verurteilung durch das Berliner Landgericht zu sechseinhalb Jahren Haft wegen der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze angerufen. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof bestätigt. Krenz macht einen Verstoß gegen Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend, der rückwirkende Strafen untersagt.

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