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Strafwürdiges Verhalten

■ Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Todesschusses in Belet Huen

Koblenz/Bonn (AP) – Wegen der tödlichen Schüsse deutscher Soldaten auf einen Somalier in der Stadt Belet Huen ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz. Oberstaatsanwalt Norbert Weise erklärte am Wochenende auf Anfrage: „Wir ermitteln, ob ein strafwürdiges Verhalten vorliegt.“ Einer von fünf deutschen Wachposten habe den Somalier erschossen.

Unterdessen nahm die Bundeswehr die humanitären Hilfseinsätze wieder auf, die wegen des Zwischenfalls vorübergehend eingestellt worden waren.

Weise sagte am Samstag, die Staatsanwaltschaft Koblenz sei zunächst vorläufig für den tödlichen Vorfall zuständig, weil die Stadt Dienstort des in Somalia stationierten Dritten Korps der Bundeswehr sei. Vorbehaltlich der endgültigen Zuständigkeit könne aber schon gesagt werden, daß das Verhalten der deutschen Soldaten strafrechtlich nicht zu beanstanden sei. Es habe sich im „rechtlich zulässigen und gebotenen Schußwaffengebrauch bewegt“, erklärte der Oberstaatsanwalt. Der nach neueren Informationen unbewaffnete Somalier war im deutschen Camp in der Nähe des Treibstofflagers überrascht worden und hatte nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums auf mehrere Warnschüsse nicht reagiert. Daraufhin habe der Wachposten gezielt geschossen. Ein zweiter Somalier habe unerkannt entkommen können.

Verteidigungsminister Volker Rühe nahm die an dem Zwischenfall beteiligten Soldaten in Schutz. „Das ist ein tragischer Vorgang. Aber ich kann kein Fehlverhalten der deutschen Soldaten in Somalia feststellen.“

Auch nach Ansicht des Deutschen Bundeswehrverbandes ist an dem Verhalten der deutschen Wachposten nichts auszusetzen. Ihnen bleibe „nichts anderes übrig, als von der Schußwaffe Gebrauch zu machen“, wenn ein Eindringling weder auf Rufe noch auf Warnschüsse reagiere, erklärte Verbandsvorsitzender Bernhard Gertz am Samstag im Saarländischen Rundfunk.

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