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Strafsache Auschwitzmythos

März 1994: Vom Ansageband des „Nationalen Info- Telefons“ Hamburg plärrt eine unterbelichtete Filmkritik: Der „Jude Spielberg“ werde mit Oscars überhäuft, weil er mit „Schindlers Liste“ den „Auschwitzmythos“ am Leben halte. Die Staatsanwaltschaft läßt das Band beschlagnahmen und ermittelt gegen zwei junge Männer aus der Hamburger Neonazi- Szene, unter anderem wegen Volksverhetzung.

20. Mai 1994: Der Bundestag beschließt (im Rahmen des „Verbrechensbekämpfungsgesetzes“) fast einstimmig eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen, die am 1. Dezember 1994 in Kraft tritt.

1. Februar 1995: Erster Freispruch durch das Amtsgericht Hamburg (nach dem alten Recht der „Tatzeit“), eine Leugnung sei nicht nachzuweisen. Die öffentliche Empörung spricht von einem „Freibrief für Auschwitzleugner“, von „Fehlurteil“ und „Justizskandal“.

30. August 1995: Beginn der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. Der Verteidiger der Angeklagten, Jürgen Rieger, wird nach dem ersten Prozeßtag von einer Gruppe „Autonomer“ mit Knüppeln zusammengeschlagen. Augenzeugen halten einen Tatverdächtigen fest und übergeben ihn der Polizei.

6. September 1995: Zweiter Freispruch durch das Landgericht Hamburg. Die Staatsanwaltschaft geht in die Revision, eine Entscheidung des Oberlandesgerichts steht aus.

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