: Strafrechtlich irrelevant
■ UKE-Skandal: 168 Verfahren eingestellt
Der Skandal um falsche Strahlenbehandlung am Universitäts-Krankenhaus Eppendorf (UKE) hat eventuell keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Leiter der UKE-Radiologie, Prof. Klaus Henning Hübener. Die Hamburger Staatsanwaltschaft stellte bereits 168 von rund 200 Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung gegen Hübener ein. Patientenanwalt Wilhelm Funke will prüfen, ob er dagegen Beschwerde einlegt.
Die Ermittlungen hätten „keine strafrechtlich relevanten Tatbestände“ ergeben, bestätigte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger gestern. Die restlichen Fälle der zwischen 1986 bis 1990 durch zu hohe Strahlendosen schwer geschädigten Krebspatienten würden noch geprüft. Für Funke, der mehr als 400 UKE-Strahlenopfer vertritt, beruht die Entscheidung auf einer „Gesetzeslücke“. Hübeners Anwalt Albrecht Lüders kommentierte diese Einschätzung gestern als „schlicht abwegig“.
Zudem gehe es neben den „Falschbehandlungen“ auch um „einen Aufklärungsmangel, der strafrechtlich relevant ist“, so Funke. Es gebe zwei Klassen von Ärzten. Eine, die weiterhin mit Straffreiheit rechnen könne, weil sie mit Strahlen oder Medikamenten therapiere, bei denen unerwünschte Nebenwirkungen bis zu einem gewissen Prozentsatz hingenommen würden. Chirurgen hingegen würden für Fehler auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Hübener kündigte gestern an, er wolle jetzt die Aufhebung seiner Suspendierung betreiben. Ob er ans UKE zurückkehrt, ist offen. „Davon ist uns nichts bekannt“, erklärte Wissenschaftsbehörden-Sprecher Tom Janssen. Seine Behörde rechnet mit Schadenersatzansprüchen von Kassen und Opfern in Höhe von 30 Millionen Mark. Rund die Hälfte wurde bereits gezahlt. lno
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