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Archiv-Artikel

Straffreiheit für erraffte Millionen

betr.: „Ackermann kauft sich frei“, taz vom 25. 11. 06

Am 29. 11. 06 hat das Landgericht Düsseldorf Rechtsgeschichte geschrieben, indem es der Einstellung des Verfahrens gegen Ackermann und anderen zugestimmt hat. Es hat damit der Auslegung der allerdings uralten Strafprozessordnung (1. Fassung 1871) eine neue hinzugefügt, die bisher nur in dem Sprichwort diskret einen Ausdruck fand: „Große Diebe lässt man laufen, kleine hängt man.“ Der Mut zur Millionentat wird durch Straffreiheit belohnt.

Zwei Fragen bleiben offen. Was wird, wenn einer der Betroffenen nicht zahlt, weil er zahlungsunfähig geworden ist? Das ist gerade bei Millionenspielen leicht möglich. Wird nun das Verfahren gegen ihn wieder aufgenommen oder bleibt er straffrei ohne Zahlung? Für alle Bürger wichtig: Bei wie viel errafften Millionen kann man mit Straffreiheit rechnen? HANS-JOACHIM LEMME, Frankfurt am Main