in kürze BRUTALE ELTERN : Strafe trotz Schweigen
Eltern, die ihr wehrloses Kind misshandeln, können einer Strafe nicht mehr dadurch entgehen, dass sie vor Gericht schweigen und der aktive Täter dadurch im Dunkeln bleibt. Der BGH stellte fest, beide Eltern könnten wegen Täterschaft durch Unterlassen verurteilt werden. (ap)