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Archiv-Artikel

Strafe für Frau und Kind?

Gehen oder bleiben? Eine deutsch-kubanische Familie wartet dringend auf Antwort von der Innenbehörde. Ihr Anwalt nennt die Bremer Praxis „l’art pour l’art“

Von ede

Seit acht Monaten wartet die deutsch-kubanische Familie Perez Garcia dringend auf Antwort vom Innensenator. Dort haben die Eheleute Widerspruch gegen einen Bescheid des Ausländeramtes eingelegt. Danach soll Rigoberto Perez Garcia Deutschland für vier Jahre verlassen – als Extrastrafe für ausländische Straftäter, sofern diese überhaupt zurück dürfen. Doch Rigoberto ist ein besonderer Fall. Er hat in Bremen Frau und Kind.

„Ich durfte heiraten – da war ich noch im Knast“, verweist er auf gute Führung. Gut fünf Jahre saß er für Drogenschmuggel. Für ungefähr die gleiche Zeit wollte ihn die Ausländerbehörde des Landes verweisen. Das stünde dem Familienleben nicht entgegen, hatte das Verwaltungsgericht die Sicht des CDU-geführten Ressorts unter Kuno Böse bestätigt – doch das Oberverwaltungsgericht hebelte das Urteil aus. Die Frage, wie lange der Mann nun nach Kuba soll, ging wieder an die Ausländerbehörde, die diesmal fand: vier Jahre. Dass der Widerspruch dagegen seit letzten Sommer bei Inneres schmort, belastet die Familie schwer. Denn auch wenn Trennung droht, hätten die Eheleute gerne Klarheit. Lieber aber hätten sie Verständnis. „Ausweisung wäre schrecklich“, sagt Daniela Perez Garcia. „Mein Sohn hängt an seinem Vater.“ Der 39-Jährige zieht das Kind seit 18 Monaten groß, während die Mutter als pharmazeutisch-technische Assistentin das Geld verdient, dabei ständig in Angst, dass der Mann nach Kuba müsste – obwohl das rechtlich ein Salto wäre.

„Es ist tatsächlich so, dass Kuba einem kubanischen Staatsangehörigen die Einreise unter bestimmten Voraussetzungen verweigert“, hat die Deutsche Botschaft in Havanna dem Bremer Stadtamt bescheinigt. Rigoberto Garcia Perez wäre so ein Kandidat. Er hat sich seine zehn Jahre alte Ausreisegenehmigung nie verlängern lassen. Dennoch besteht Bremen auf Ausweisung.

„Effektiv kann er gar nicht abgeschoben werden“, sagt sein Anwalt Volkert Ohm. „L’art pour l’art“ nennt er das von der Ausländerbehörde betriebene Verfahren. „In Bremen herrschen bayerische Verhältnisse.“ Vielfach zwinge die Behörde Frauen und Kinder ins Ausland. Derartige Verfahren habe er „in Serie“ erlebt. Aber auch, dass den – zumeist männlichen – Tätern in Haft positive Prognosen ausgestellt würden. So auch Rigoberto Perez Garcia, der allerdings schon ein Polizeiregister hat.

„Ich bin ein Hitzkopf“, sagt der Kubaner offen. Doch er habe sich geändert, seit der Sohn – „als Überraschungsknaller“ – kam. Daniela Perez Garcia nickt. Die Eheleute sind stolz, seit sechs Jahren zusammen zu halten. „Die Haft war Hölle“, sagt Daniela Perez Garcia sachlich. Und: Dass sie gerne ein normales Familienleben führen würde. ede