■ Netz-Zensur: Strafbar ist strafbar
Bonn (AP/taz) – Betreiber von Online-Diensten und Unternehmen, die Zugang zum Internet anbieten, können laut Bundesjustizministerium für strafbare Inhalte zur Verantwortung gezogen werden. Deutsche Strafverfolgungsbehörden „können verhindern, daß über deutsche Betreiber Zugang zu verbotenem Material möglich wird“, sagte Ministeriumssprecher Böhm gestern. Das Bundesjustizministerium reagierte damit auf das Vorgehen des Online-Dienstes CompuServe. Das Unternehmen hatte letzte Woche den Zugang zu Diskussionsgruppen mit sexuellem Inhalt im Internet gesperrt, nachdem die Münchner Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte. Der Schwulenverband (SVD) bezeichnete es gestern als „geradezu grotesk“, wenn Newsgroups über Homosexualität indiziert würden. Denn auch die Verbandsinfos des Schwulenverbandes wären so unzugänglich.
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