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Strafanzeige gegen Richter

■ Knast-Chef Peter Weiß will „Rechtsfeindlichkeits“-Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen; „üble Nachrede“ und „Beleidigung“ Von Silke Mertins

Den Vorwurf der „Rechtsfeindlichkeit“ will der Gefängnisdirektor der JVA I in Fuhlsbüttel, Peter Weiß, nicht hinnehmen; gegen den Richter der Hamburger Strafvollzugskammer Christoph Dennhard stellte der Knast-Chef jetzt Strafanzeige wegen „Beleidigung“ und „übler Nachrede“.

Der Anstaltsleiter reagierte damit auf einen richterlichen Beschluß Dennhards, in dem Weiß „rechtsstaatswidrige Äußerungen und Praktiken“ vorgeworfen werden, die auf die „ihm nachgeordneten Beamten abfärben“. Ein Gefangener hatte bei der Strafvollzugskammer dagegen geklagt, daß ihm kein Ausgang gewährt wurde und eine Abteilungsleiterin mit den Worten zitiert, richterliche Beschlüsse interessierten sie nicht.

Dabei, so das Gericht, handelte es sich nicht um einen Einzelfall. Die Häftlinge würden solange um ihre gesetzlich verbrieften Rechte gebracht, wie der Knast von der jetzigen „sich durch Rechtsfeindschaft auszeichnenden Anstaltsleitung geführt wird“.

Jetzt will Gefängnis-Chef Weiß, dem von der Insassenvertretung und der GAL immer wieder ein Leitungsstil „nach Gutsherrenart“ vorgeworfen wird, mit Hilfe Justitias zurückschlagen.

Der Gefangene, um dessen Ausgang es in dem Dennhard-Beschluß geht, so Weiß zur taz, sitze wegen Vergewaltigung während seines Dienstes als Schlafwagenschaffner ein und lasse keinerlei Unrechtsbewußtsein erkennen. Urlaub in der Freiheit und der offene Vollzug sollen Gefangenen die Resozialisierung ermöglichen. Doch für diesen Häftling „kommt der offene Vollzug einfach noch zu früh“.

Das Gericht hatte es laut Weiß als strafmildernd gewertet, daß es sich um eine „verführerische Situation“ gehandelt habe. Das wiederum habe er, Weiß, als „abenteuerliche Auffassung des Gerichts“ gewertet. Er akzeptiere durchaus die richterliche Unabhängigkeit, doch Dennhards Ausführungen zum Leitungsstil der Anstalt „haben mit dem Fall nichts zu tun“.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt derweil, will aber, so Pressesprecher Rüdiger Bagger, aus Datenschutzgründen keine näheren Auskünfte geben. Auch Justizsprecherin Sabine Westphalen will zu dem unverrückbaren Faktum, daß sich verschiedene Zweige der Behörde mit Paragraphen-Geschossen bekriegen, keinen Kommentar abgeben. „Zu einem laufenden Verfahren können wir nichts sagen.“

Die richterliche Vollzugsentscheidung, gegen die Weiß jetzt eine Beleidigungsklage anstrengt, ist jedoch kein Einzelfall. Auch Dennhards Kollege, Richter Reinhold Roth, bescheinigte dem Anstaltsleiter schwarz auf weiß ein „abgestumpftes Rechtsempfinden“.

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