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■ Gesetzesänderungen verteuern das Leben im neuen Jahr Ob Steuern oder Gesundheit: Alles ist seit gestern teurer
Bonn (ap) - Mit Beginn des neuen Jahres wird für die Bundesbürger vieles teurer. Die Steuern auf Benzin und Heizung steigen, die Kfz-Steuer für Dieselautos erhöht sich, und die Auswirkungen der Reform des Gesundheitswesens verteuern zahlreiche medizinische Leistungen.
Durch die höheren Verbrauchssteuern steigt die Abgabe auf bleifreies Benzin von 48 auf 57 Pfennig pro Liter und für verbleites Benzin von 53 auf 65 Pfennig. Auch leichtes Heizöl wird höher besteuert. Erstmals unterliegt Erdgas ab Januar 1989 mit 26 Pfennig pro 100 Kilowattstunde der Steuer.
Fahrer von Diesel-Pkw müssen eine um 8,40 Mark je 100 Kubikzentimeter Hubraum höhere Kfz-Steuer zahlen. Zugleich entfällt die Steuerbefreiung für schadstoffarme oder bedingt schadstoffarme Diesel-Autos bis zwei Liter Hubraum. Gleichzeitig gibt es einen erhöhten Kilometer-Pauschalbetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Er steigt von 36 auf 43 Pfennig.
Ab 1.Januar 1989 wird zudem die Quellensteuer wirksam. Auf Zinsen wird direkt bei den Kreditinstituten und Bausparkassen die zehnprozentige „kleine Kapitalertragssteuer“ erhoben und an das Finanzamt abgeführt.
Mit den Neuerungen im Gesundheitswesen will die Bundesregierung Einsparungen in Höhe von knapp 14 Milliarden Mark erreichen, die die Krankenkassen je zur Hälfte für neue Leistungen bei Vorsorge und Pflege sowie für mögliche Beitragssenkungen verwenden sollen. Brillen, Zahnersatz, Massagen und Kuren sowie Fahrten zum Arzt werden teurer. Für Arznei- und Hilfsmittel werden schrittweise Festbeträge eingeführt und bis dahin höhere Zuzahlungen erhoben. Schwer Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, können auf Kosten der Kasse eine Urlaubsvertretung für ihre pflegenden Angehörigen engagieren.
Das Sterbegeld wird gekürzt und für alle künftig Versicherten ganz gestrichen. Wer im Ausland krank wird, kann nicht mehr damit rechnen, daß die Krankenkasse die Kosten nachträglich erstattet. Ferner sind transparentere Abrechnungsverfahren und Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Ärzte vorgesehen.
Gespart wird auch bei den Arbeitsämtern: Unter anderem werden die Förderung von Berufsbildungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Wiedereingliederungshilfen und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge gekürzt. Außerdem werden die Zeiten der Leistungsfortzahlung bei Krankheit auf die Dauer des Arbeitslosengeldes angerechnet, die Erstattung des halben Krankenkassenbeitrags für Kurzarbeiter entfällt, und Versicherungsbeiträge werden wieder von Arbeitnehmern über 63 Jahren erhoben.
Die neunte Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes enthält zudem eine Altersteilzeitregelung, die den ausgelaufenen Vorruhestand ablöst.
Künstler müssen statt der bisher einheitlichen Sozialabgabe von fünf Prozent des Honorars mit Beginn des Jahres 1989 individuelle Beiträge zur Sozialversicherung entrichten.
Mit der Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes werden Sprecherausschüsse für leitende Angestellte gesetzlich verankert und die Minderheitenrechte bei der Betriebswahl und -arbeit erweitert. Neu gewählte Betriebsräte amtieren künftig vier statt drei Jahre lang. Für die Unternehmen der Bergbau-, Eisen- und Stahlindustrie wurde die Montan -Mitbestimmung unbefristet verlängert.
Teurer wird weiterhin das Kabelfernsehen. Die monatliche Grundgebühr steigt von neun auf 12,90 Mark. Wie bisher gibt es gestaffelte Nachlässe bei mehr als zehn angeschlossenen Wohneinheiten. Die einmaligen Anschlußgebühren bleiben unverändert. In der neuen Gebühr ist bereits ein Betrag von 2,40 Mark für geplante neue Rundfunksatelliten-Programme enthalten. Von der Erhöhung der Gebühren für das Kabelfernsehen bleibt Berlin vorerst ausgeschlossen. Hier sollen sie erst vom 1.September 1990 an erhöht werden.
Auch im Umweltbereich tritt eine Reihe neuer Regelungen in Kraft. So dürfen Abfälle nur noch dann in die Nordsee geschüttet werden, wenn es an Land nachweislich keine geeigneten Beseitigungsmöglichkeiten gibt. Als Teil des Zehn -Punkte-Programms von Bundesumweltminister Töpfer zur Rettung der Norssee sind ferner strengere Auflagen an größere Klärwerke zur Begrenzung der Phosphor- und Ammoniumemissionen vorgesehen.
Mehrere Neuregelungen treten im Straßenverkehr in Kraft. Mofas müssen künftig mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet werden, neue Kinderrücksitze im Auto unterliegen einer Bauartgenehmigung. Hochgefährliche Güter müssen im „Huckepackverkehr“ befördert werden, wenn die gesamte Beförderungsstrecke mehr als 400 Kilometer beträgt und das Straßenfahrzeug auf dem größeren Teil der Strecke per Eisenbahn oder Schiff transportiert werden kann.
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