in kürze BUNDESTAGSWAHL : Stimmzettel falten
Wie schon 2002 bekommen die Wähler bei der Bundestagswahl am 18. September im Wahllokal keinen amtlichen Wahlumschlag mehr. Die Wähler müssen ihre Stimmzettel in der Wahlkabine falten, um das Wahlgeheimnis zu wahren. So soll die Auszählung beschleunigt werden. Auch sparen die Gemeinden damit Geld. (dpa)