: Stille Tage in Bayern
■ Traurigkeit wie am Aschermittwoch
München (ap) - „Stille Tage“ aus Anlaß der Trauer um den verstorbenen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß hat das Bayerische Innenministerium durch Verordnung für Freitag, 7.Oktober ganztägig und Samstag, 8.Oktober, bis 14 Uhr festgelegt.
Das Ministerium teilte am Dienstag in München mit, daß an diesen Tagen ebenso wie etwa am Aschermittwoch oder Karsamstag öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Uniformierte Polizeibeamte sollen vom 5. bis zum 9.Oktober Trauerflor am linken Unterarm tragen. An den Kraftfahrzeugen der Polizei muß ebenfalls Trauerflor angebracht werden.
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