Stiftung Warentest vs. Ritter Sport: Quadratisch, praktisch, erfolgreich

Im Streit um ein Vanillearoma in Nussschokolade hat Ritter Sport einen juristischen Erfolg erzielt. Die einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest bleibt bestehen.

Quadratisch, praktisch, erfolgreich: Ritter Sport. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat sich im Streit um die Zutaten einer Nussschokolade gegen die Stiftung Warentest durchgesetzt. Das Landgericht München entschied am Montag, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest Bestand hat.

Von einem fairen Warentest könne in diesem Fall nicht gesprochen werden, erklärte das Gericht. Sollten die Prüfer in ihrem Schokoladentest erneut behaupten, dass die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein chemisch hergestelltes Vanillearoma enthalte, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Die Stiftung Warentest kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an.

Bei Ritter Sport sorgte das Urteil für Erleichterung. „Die Entscheidung des Landgerichts hat wie erhofft für Verbrauchersicherheit gesorgt, die in den vergangenen Wochen durch das Vorgehen der Stiftung Warentest erheblich beeinträchtigt war“, sagte Inhaber Alfred Ritter im baden-württembergischen Waldenbuch, wo das Unternehmen täglich rund 2,5 Millionen Tafeln Schokolade produziert.

Auslöser des Streits war ein Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen, den die Stiftung Warentest im November veröffentlich hatte. Darin bemängelten die Tester, die Bezeichnung „natürliches Aroma“ in der Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil sie den Aromastoff Piperonal enthalte. Dieser werde chemisch hergestellt. Im Gesamturteil gaben sie der Schokolade deshalb die Note mangelhaft. Das Gericht entschied aber nach einer stundenlangen Prüfung des Falls, die Tester hätten die Behauptung nicht nachgewiesen und dennoch von einer Irreführung der Verbraucher und „mangelnder Verkehrsfähigkeit“ der Schokolade gesprochen.

Ritter Sport hatte die Vorwürfe der Stiftung Warentest umgehend zurückgewiesen und vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung erwirkt, einen chemisch hergestellten Aromastoff verwendet zu haben. Daraufhin musste die Stiftung Warentest die strittigen Passagen ihres Berichts zwar entfernen, zog aber ebenfalls vor Gericht und legte beim Landgericht München Einspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Mit diesem ist sie nun gescheitert.

Natürliches Aroma

Ritter Sport hatte dem Gericht versichert, dass es sich bei Piperonal um ein natürliches Aroma handelt und sich dabei auf eine Garantieerklärung des Aromenherstellers Symrise berufen. Die Firma aus dem niedersächsischen Holzminden, die einen Milliardenumsatz mit Aromastoffen macht, legte vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung ab, dass das Aroma natürlichen Ursprungs sei.

Piperonal kommt nach Angaben von Ritter Sport unter anderem in Blütenölen und Pflanzen wie Pfeffer oder Dill vor. Ritter Sport setzt es in Minimengen in allen Schokoladen ein. „Das Aroma rundet den Geschmack der Schokolade ab“, sagt ein Sprecher. Gegenstand des Schokoladen-Tests war aber nur die Voll-Nuss-Schokolade, die für Ritter Sport die meistverkaufte Schokotafel ist.

„Die Stiftung Warentest hat offensichtlich leichtfertig ein falsches Testresultat publiziert und damit massive negative Konsequenzen für Ritter Sport ausgelöst“, kritisierte das Unternehmen, das seit Jahren damit wirbt, ausschließlich natürliche Aromen zu verwenden. Einige andere Schokoladen-Hersteller verwenden stattdessen das künstliche Aroma Vanillin.

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