piwik no script img

■ HochwasserSteuervorteile

Bonn (dpa) – Als Ausgleich für die zum Jahreswechsel erlittenen Hochwasserschäden stehen nach Angaben des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine Arbeitnehmern Steuervorteile zu. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter Gegenstände sollten als außergewöhnliche Belastung schon jetzt in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Sonderzahlungen zum Ausgleich der Schäden durch den Arbeitgeber seien bis zu einer Höhe von 1.500 Mark steuerfrei.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen