■ Hochwasser: Steuervorteile
Bonn (dpa) – Als Ausgleich für die zum Jahreswechsel erlittenen Hochwasserschäden stehen nach Angaben des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine Arbeitnehmern Steuervorteile zu. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter Gegenstände sollten als außergewöhnliche Belastung schon jetzt in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Sonderzahlungen zum Ausgleich der Schäden durch den Arbeitgeber seien bis zu einer Höhe von 1.500 Mark steuerfrei.
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