: Steuerurteil
In Hamburg und Schleswig-Holstein werden auch künftig unterschiedlich hohe Kirchensteuern von acht und neun Prozent erhoben. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig lehnte gestern eine Klage gegen die Höhe des Kirchensteuersatzes ab. Nach Auffassung des Gerichts bewegt sich die Nordelbische Kirche mit den unterschiedlichen Kirchensteuern im Rahmen des staatlichen Rechts.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen