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Steuerurteil

In Hamburg und Schleswig-Holstein werden auch künftig unterschiedlich hohe Kirchensteuern von acht und neun Prozent erhoben. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig lehnte gestern eine Klage gegen die Höhe des Kirchensteuersatzes ab. Nach Auffassung des Gerichts bewegt sich die Nordelbische Kirche mit den unterschiedlichen Kirchensteuern im Rahmen des staatlichen Rechts.

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