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Steuern!

SchülerInnen und Studierende, die jetzt mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufbessern, dürfen nicht immer jede sauer verdiente Mark behalten. Die Landesversicherungsanstalt gibt folgende Grundregeln: Schüler dürfen in den großen Ferien unbegrenzt Geld verdienen. Nur wer länger als zwei Monate arbeitet, wird unter Umständen zur Kasse gebeten. Für Studenten ist der Ferienjob beitragsfrei, solange er sich auf die Semesterferien beschränkt dpa

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