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Steuerfreier Luxus

■ Finanzgericht fördert Nobelkarossen

Nürnberg (taz) - Geldsparen durch Benutzung einer Luxuskarosse, das Hamburger Finanzgericht macht's möglich. Um Nobelautos steuerlich absetzen zu können, reicht die Begründung, das teure Fahrzeug sei nötig, um nach außen hin Erfolg zu demonstrieren und „den hierarchischen Abstand zu den eigenen Mitarbeitern zu wahren“. Mit dieser Begründung hatte das Hamburger Gericht zugunsten eines Chef einer Marketingagentur entschieden, der nun seinen 165.000 DM teuren Lamborghini innerhalb von fünf Jahren von der Steuer absetzen kann. Das bayerische Finanzministerium findet diese Entscheidung zwar „unglücklich formuliert“, eine Gesetzesänderung sei jedoch nicht „sachdienlich“.

Auf Anfrage der SPD wehrte sich das Ministerium gegen eine Höchstgrenze für absetzbare Neuwagenkosten. Diese könnten wegen der „Einbeziehung betriebsindividueller Kosten wie z.B. der Bedeutung des Repräsentationsaufwandes für den Geschäftserfolg nicht festgelegt werden“.

bs

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