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Steuerboykott wg. Krieg

■ Krankengymnastin überwies Steuern auf Sperrkonto

Weil sie Steuerzahlungen als indirekte Finanzierung des Golfkriegs nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren kann, klagt die Abgeordnete der Grünen im Auricher Kreistag, Dorothea Wolf aus Norderney, gegen das Finanzamt Norden, weil dieses ihren Antrag auf Steuerlaß ablehnte. Die 40 Jahre alte Krankengymnastin begründete bei der Verhandlung am Donnerstag ihren Schritt damit, sie könne es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren, daß die Bundesregierung mit ihren Steuern „Krieg und das heißt Töten finanziert“.

Der Golfkrieg sei für sie dabei ein „Schlüsselerlebnis“ gewesen. Wolf berief sich auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit des Gewissens. Die Abgeordnete hatte drei Monate lang ihre Lohnsteuer in Höhe von etwa 1.000 Mark auf ein Sperrkonto überwiesen.

Der Vertreter des Finanzamtes meinte, das Motiv sei zwar „sehr ehrenwert“. Die Motivation als solche könne allerdings „für einen Steuererlaß nicht maßgeblich sein“. Die Entscheidung über die Klage will das Gericht demnächst schriftlich zusenden. Der Richter machte Wolf allerdings keine großen Hoffnungen. Das Bundesverfassungsgericht habe derartige Fälle bereits abschlägig beschieden. (Az: II 299/91) dpa

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