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Sternfahrt nicht über die Autobahn

Die für Sonntag geplante Fahrradsternfahrt zum Pariser Platz am Brandenburger Tor darf nicht über die Stadtautobahn führen. Das Verwaltungsgericht bestätigte gestern diese Auflage des Polizeipräsidenten als rechtmäßig. Zum Umwelttag wollten die „Grünen Radler“ insgesamt 25 Autobahnabschnitte für die Anfahrt nutzen. Dies würde eine komplette Sperrung der Stadtautobahn erforderlich machen. Daraus ergäbe sich eine Verdrängung des Autoverkehrs auf das innerstädtische Straßennetz, das durch die Fahrradsternfahrt ohnehin schon erheblich belastet werde.ADN

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