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Archiv-Artikel

Todesengel Kusch Sterben vor der Kamera

Man könnte darüber diskutieren, ob und wann es sinnvoll ist, Menschen beim Selbstmord zu helfen. Genügt die Aussicht auf ein Leben, dass sie als unwürdig empfinden? Muss eine tödliche Krankheit dazukommen? Wo ist die Grenze?

KOMMENTAR VON DANIEL WIESE

Mit solchen Diskussionen hat die Aktion des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch aber nichts zu tun. Die alte Dame, bei deren Selbstmord Kusch zugegen war, hätte sich auch alleine umbringen können, so schlecht ging es ihr nicht. Warum also war Kusch da? Warum filmte er erst die Gespräche mit der Frau und dann ihr Sterben?

Um vor Gericht entlastendes Material zu haben, wenn er denn angeklagt würde, sagt Kusch. Angeklagt werden kann er aber nur, weil er da war. Es ging Kusch gar nicht um die alte Dame. Es ging und geht ihm um die öffentliche Aufmerksamkeit, die er braucht, seit er sich mit seiner inzwischen aufgelösten Partei Heimat Hamburg ins politische Abseits manövriert hat.

So ein kleiner Prozess käme Kusch, ehemals Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, sehr gelegen. Möglich, dass er glaubt, er kämpfe für das Recht auf ein Sterben in Würde. Weil Kusch aber Kusch ist, inszeniert er ein Spektakel, das sich nur noch steigern ließe, wenn er das Sterbevideo zeigte. Das immerhin hat er bisher nicht getan. Er sei, so sagte er auf der Pressekonferenz, „zu befangen“.