: Sterbehilfe für Neugeborene
In den Niederlanden müssen Ärzte, die aktive Sterbehilfe bei todkranken Neugeborenen leisten, nicht länger mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Dies sehen von der niederländischen Regierung beschlossene Regeln vor, wie das Justizministerium in Den Haag bestätigte. Zu den Voraussetzungen für die Lebensbeendigung bei Babys gehört, dass das neugeborene Kind unerträglich und aussichtslos leidet, sowie die Eltern der Sterbehilfe zugestimmt haben. Auch muss ein zweiter unabhängiger Arzt hinzugezogen werden. Alle Fälle von Lebensbeendigung bei Babys müssen den Angaben zufolge einer Kommission gemeldet werden, deren Einrichtung das Kabinett in Den Haag beschloss. EPD