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Stellplatzregelung soll bleiben

Die IHK hat sich dafür ausgesprochen, daß die Regelung für Parkplätze vor gewerblich genutzten Gebäuden bestehenbleibt. Danach muß für nicht gebaute Stellplätze keine Ablöse gezahlt werden. Diese Regelung hatte der Senat vor zwei Jahren getroffen, sie jedoch bis zum 31. August 1996 befristet. Bis zu einem Beschluß des Abgeordnetenhauses solle der Senat die Bezirke entsprechend anweisen, um „rechtliche Klarheit“ zu schaffen. Bis 1993 mußten laut Steinke für Stellplätze vor nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden pro 40 Quadratmeter Bürofläche 17.000 Mark gezahlt werden. Dabei seien diese häufig wegen eines Verbots der Behörde nicht gebaut worden. Die Fortführung dieser Praxis wäre schlicht verfassungswidrig, da Sonderabgaben wie Ablösebeträge für Stellplätze nach einem BVG-Urteil unzulässig seien. dpa

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