■ Berliner Telegramm: Stellplätze für Car-sharing in der Verwaltung
Die Dienststellen der Hauptverwaltung können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie Stellplätze für Car-sharing anbieten. Das beschloß gestern der Senat. Er folgte dabei einer Aufforderung des Abgeordnetenhauses, Stellplätze zu gleichen oder besseren Bedingungen anzubieten, wie sie für die Privatautos der MitarbeiterInnen der Verwaltung zur Verfügung stehen. Die Höhe der Miete soll dabei die Kosten einer BVG-Umweltkarte (Tarif A/B) nicht überschreiten. taz
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