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Archiv-Artikel

Stasi-Check

Das Stasiunterlagengesetz vom 20. Dezember 1991 regelt die Erfassung, Erschließung und Verwendung der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR. Es hatte befristet auf 15 Jahre die sogenannte Regelanfrage etabliert, nach der alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst und Abgeordnete auf ihre Verbindungen zur Stasi untersucht wurden. Die große Koalition und die Grünen wollten diese nun durch eine abgespeckte Variante ersetzen. Danach war der Stasi-Check nur noch bei Regierungsmitgliedern, Parlamentariern, hohen Beamten und Berufsrichtern vorgesehen, wenn ein Verdacht auf eine frühere Stasimitarbeit besteht. Bürgerrechtler und Politiker kritisierten diese Einschränkungen als Schlussstrich unter die Stasiaufarbeitung. Daraufhin wurde das Gesetzesvorhaben von der Union vor zwei Wochen auf Eis gelegt. Bis zum 29. November müssen die Regierungsparteien einen neuen Entwurf in den Bundestag einbringen.