: Stasi-Akten unter Verschluß
Berlin (dpa) - Die DDR-Regierung will die Personen-Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) unter strengen Verschluß nehmen. Wer sich personenbezogene Daten aus diesen Akten beschafft, weitergibt, veröffentlicht, verändert oder löscht, die nicht offenkundig sind, soll mit Haft bis zu zwei Jahren bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der der 'Berliner Morgenpost‘ nach Angaben vom Sonntag im Wortlaut vorliegt.
Die Akten sollen in einem Sonderdepot gelagert und von einem Sonderbeauftragten mit einem dreiköpfigen Beirat verwaltet werden. Akteneinsicht werde nur zur Verfolgung von Stasi-Verbrechen und unter bestimmten Bedingungen auch für Forschungszwecke gestattet. Auskünfte über eigene Daten aus Stasi-Akten soll nur derjenige bekommen, der glaubhaft machen kann, daß er durch die von der Stasi gesammelten Daten einen Schaden erlitten hat.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen