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Stasi-Akten unter Verschluß

Berlin (dpa) - Die DDR-Regierung will die Personen-Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) unter strengen Verschluß nehmen. Wer sich personenbezogene Daten aus diesen Akten beschafft, weitergibt, veröffentlicht, verändert oder löscht, die nicht offenkundig sind, soll mit Haft bis zu zwei Jahren bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der der 'Berliner Morgenpost‘ nach Angaben vom Sonntag im Wortlaut vorliegt.

Die Akten sollen in einem Sonderdepot gelagert und von einem Sonderbeauftragten mit einem dreiköpfigen Beirat verwaltet werden. Akteneinsicht werde nur zur Verfolgung von Stasi-Verbrechen und unter bestimmten Bedingungen auch für Forschungszwecke gestattet. Auskünfte über eigene Daten aus Stasi-Akten soll nur derjenige bekommen, der glaubhaft machen kann, daß er durch die von der Stasi gesammelten Daten einen Schaden erlitten hat.

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